Verordnung über die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau

Verordnung für die Regelung der Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau

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Veröffentlichungsdatum

31.07.2026

Beschreibung

Diese Verordnung regelt die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau. Sie setzt dabei Artikel 82 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, in geltender Fassung um und stützt sich auf die Verordnungsbefugnis nach Artikel 6 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2, in geltender Fassung (Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino-Südtirol).

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Veröffentlichungsdatum

31.07.2026

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Zuletzt aktualisiert: 31.07.2026, 11:10 Uhr