Verordnung über die Videoüberwachung - Genehmigt mit Beschluss Nr. 58 vom 24.09.2025

Die Verordnung regelt den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen in der Gemeinde Abtei und stellt sicher, dass Datenschutz, Rechtskonformität und der Schutz der Betroffenen im Vordergrund stehen.

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Veröffentlichungsdatum

24.09.2025

Beschreibung

Die kommunale Videoüberwachung erfolgt unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und der Grundrechte. Die Verordnung beschreibt, wer Zugang zu den Aufnahmen hat, wie die Daten verarbeitet werden und welche Pflichten die Verantwortlichen übernehmen. Es werden Sicherheitsmaßnahmen festgelegt, Vorschriften zur Speicherung und Beendigung der Verarbeitung formuliert und rechtliche Schutzmechanismen für Betroffene vorgesehen.

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Veröffentlichungsdatum

24.09.2025

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Zuletzt aktualisiert: 29.09.2025, 08:56 Uhr

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